Mitgliedsbeitrag

Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge, die Mitgliedschaft verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern die Kündigung nicht bis spätestens 31. Oktober erfolgt.

- Mitgliedschaft ab dem Jahr des 26. Geburtstags 92,00 €
- Partnermitglied (mit gemeinsamer Adresse und Bankverbindung) 52,50 €
- Familienbeitrag (zwei Erwachsene inkl. aller Kinder bis zum Jahr des 18. Geburtstags) 144,50 €
- Junioren (19-25 Jahre) 54,50 €
- Kind/Jugend (bis zum Jahr des 18. Geburtstags) 20,20 €
- Gastmitgliedschaft (bereits Mitglied einer anderen Sektion) 38,00 €

Wir bieten besondere Ermäßigungen für folgende Personen an:

- Schwerbehinderte* 52,50 €
- Schwerbehinderte Kinder u. Jugendliche* 09,70 €
- Schwerbehinderte Junioren* 23,20 €
- Kind/Jugend (0 bis 17 Jahre) von alleinerziehenden Mitgliedern 07,20 €
- aktive Bergwachtmitglieder 52,50 €
- ab dem Jahr des 71. Geburtstags (auf Antrag) 52,50 €

* mindestens 50 % Schwerbehinderung – Nachweis bitte zukommen lassen.


Aufnahmegebühren

- Kind/Jugend bis zum Jahr des 13. Geburtstags als Einzelmitglied 00,00 €
- Schwerbehinderte 10,00 €
- Familien 20,00 €
- Alle weiteren Einzelmitglieder 20,00 €

Für Neumitglieder, die nach dem 01.09 eintreten, ermäßigt sich der Beitrag im ersten Beitragsjahr um 50%.

Die Mitgliedschaft kann bereits zum Jahresende für das Folgejahr abgeschlossen werden. Dadurch profitieren Neumitglieder bereits ab 1. Dezember von allen Vorteilen einer Mitgliedschaft.

Ein vorläufiger Mitgliedsausweis wird Ihnen direkt per E-Mail übermittelt. Dieser ist 4 Wochen gültig. Bis dahin erhalten Sie Ihren endgültigen Mitgliedsausweis per Post.

Die Aufnahmegebühren und der erstmalige Jahresbeitrag werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Die Abbuchung für das nächste Kalenderjahr erfolgt jeweils Anfang Januar des Jahres. Der Mitgliedsausweis für das nächste Jahr wird bis Ende Februar zugesandt. So lange ist der Ausweis vom Vorjahr gültig.

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mitgliedschaftsausweises steht, bei Onlineabschluss, ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die ausstellende Servicestelle zurückzusenden. Das Rücktrittsrecht verfällt, sobald in der Mitgliedschaft enthaltene Dienstleistungen oder der Sofortausweis in Anspruch genommen wurden.

Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils zum 31. Oktober schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o. g. Frist gekündigt wird.

Die Kündigung kann auch per E-Mail an info@dav-wuerzburg.de erfolgen. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an und ob die Kündigung nur Sie selbst oder weitere Partner-/Familienmitglieder betrifft.

Ihre Mitgliedschaft können Sie hier bequem online beantragen!